Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Seminaren, Schulungen und Veranstaltungen der „Deutsche Sachverständigen Akademie Inh. Walter Heinrichs e.K. (nachstehend DSA genannt)

§ 1 Allgemeines
Allen Leistungen im Rahmen unserer Seminare, Schulungen und Veranstaltungen liegen diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Seminare, Schulungen und Veranstaltungen der DSA zugrunde. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden/Teilnehmer sind nur wirksam, wenn sie von der DSA bestätigt wurden. Das Gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die DSA.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss, Schriftform
Der Kunde/Teilnehmer wird über das Seminarangebot der DSA durch entsprechendes Werbematerial informiert. Die darin benannten Inhalte sind sämtlich freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsabschluss für Seminare, Schulungen und Veranstaltungen kommt durch die schriftliche Anmeldebestätigung des Kunden/Teilnehmers oder durch beiderseitige Vertragsunterzeichnung zustande. Vertragsergänzungen, Vertragsabänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

§ 3 Durchführung
Die DSA wird bei der inhaltlichen Gestaltung der Seminare nach eigenem Ermessen dafür sorgen, das nach möglichst aktuellen, fachlichen und didaktischen Erkenntnissen vorgegangen wird. Gleiches gilt für die Auswahl der Referenten. Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich vorrangig aus dem Vertrag selbst, nachrangig aus dem Angebot und sonstigen Leistungsbeschreibungen (Flyer, Prospekte). Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen von der beschriebenen Leistung (einschließlich einer evtl. Verkürzung oder Verlängerung des Seminars) können vor oder Während der Durchführung des Seminars vorgenommen werden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen des Seminars in seinem Kern nicht völlig verändern. Die DSA ist berechtigt, den/die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfalle durch andere, gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. Leistungsfristen und –termine sind nur dann rechtsverbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 4 Veranstaltungsunterlagen
Veranstaltungsunterlagen in jeglicher Form, die von der DSA zur Verfügung gestellt werden, sind in der vereinbarten Vergütung enthalten, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Das Urheberrecht an den jeweiligen Skripten und allen weiteren Seminarunterlagen (inkl. Software), gleich welcher Art der Verkörperung, gebührt allein der DSA oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem jeweiligen Autor oder Hersteller. Dem Leistungsnehmer ist es nicht gestattet, die Skripten oder sonstigen Seminarmaterialien ohne ausdrückliche Zustimmung der DSA ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in Daten verarbeitende Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen.

§ 5 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Bei den angegebenen Preisen und Gebühren (auch Stornogebühren) handelt es sich um Nettoangaben, soweit nichts anderes angegeben ist. Die Rechnungsstellung erfolgt zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit im Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, wird die Seminargebühr nach Erhalt der jeweiligen Rechnung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnungen werden mit Bestätigung des Seminars erstellt. Der Kunde/Teilnehmer hat die vertraglich vereinbarten Seminargebühren und -kosten vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Seminarveranstaltungen, gleich aus welchem Grund, von ihm versäumt werden. Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen und Abweichungen wie unter § 3 beschrieben, berechtigen ebenfalls nicht zur Herabsetzung der vereinbarten Seminargebühr. Gerät der Leistungsnehmer mit Zahlungen in Verzug, sind die Forderungen des Leistungsgebers mit 5,0% (8%, sofern der Leistungsnehmer kein Verbraucher ist) über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen. Unberührt bleibt das Recht der DSA, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

§ 6 Absagen von Veranstaltungen, Rücktritt, Widerruf
Die DSA kann vor Beginn des Seminars vom Vertrag zurücktreten, wenn die von ihr in den Leistungsangeboten festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist oder aus anderen wichtigen Gründen (höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung des Referenten) vor Seminar-Veranstaltungsbeginn von einer Durchführung absehen. Bei Absage einer Veranstaltung durch die DSA erhält der Kunde/Teilnehmer unverzüglich eine entsprechende Mitteilung. Entrichtete Seminargebühren werden – bei bereits begonnenem Seminar anteilig – zurückerstattet. Haftungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden/Teilnehmers gegenüber der DSA sind grundsätzlich in allen Fällen ausgeschlossen. Soweit der Kunde/Teilnehmer Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist und ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, hat er das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss gemäß § 355 BGB zu widerrufen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Bei einer Absage/Stornierung durch den Kunden/Teilnehmer werden diesem – sofern individuell nichts anderes vereinbart ist – von der DSA Stornogebühren nach folgendem Schema berechnet: 20% des Rechnungsbetrages bei Absage vier bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn; 40% des Rechnungsbetrages bei Absage weniger als drei bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn; 60% des Rechnungsbetrages bei Absage weniger als zwei bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn; 100% des Rechnungsbetrages bei Absage weniger als eine Woche vor Veranstaltungsbeginn bzw. bei Abbruch der laufenden Veranstaltung.
Zur Fristwahrung müssen Stornierungen schriftlich per Post, E-Mail oder Telefax bei der DSA eingehen. Bei Stornierung eines Seminars eines „Rabatt-Pakets“ (Mengenrabatt bei Buchung) wird für die anderen Veranstaltungen dieses Pakets rückwirkend der volle Kaufpreis fällig und der Rabatt entfällt. Die Entsendung von Ersatzpersonen ist möglich. In diesem Fall werden dem Kunden/Teilnehmer keine Stornogebühren berechnet. Er bleibt jedoch Vertragspartner und hat sich hinsichtlich der anfallenden Kosten im Innenverhältnis an die Ersatzperson/-en zu wenden. Der Name/die Namen dieser Ersatzperson/-en ist/sind dem Leistungsgeben vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.

§ 7 Schulungserfolg
Die DSA übernimmt keine Haftung für einen mit dem Seminar, der Schulung oder Veranstaltung beabsichtigten Erfolg und/oder eine gegebenenfalls beabsichtigte Zulassung zu Prüfungen und/oder das Bestehen solcher Prüfungen, gleich welcher Art diese sind.

§ 8 Teilnahmebescheinigung
Auf Wunsch erhält der Kunde/Teilnehmer ein entsprechendes Zertifikat/Bescheinigung über die Teilnahme an dem Seminar, Schulung oder Veranstaltung, das sich über den zeitlichen Umfang und der vermittelten Inhalte erstreckt.

§ 9 Datenerfassung
Für die Dauer des Vertragsverhältnisses darf die DSA personenbezogene Daten des Kunden/Teilnehmers unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen speichern und nutzen. Siehe Datenschutzerklärung.

§ 10 Haftung, Pflichten des Teilnehmers/der Teilnehmerin
Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltenden Haus- und Werkstattordnung zu beachten und einzuhalten. Anweisungen der vor Ort zuständigen und verantwortlichen Personen und deren Beauftragten sind zu befolgen. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die jeweiligen Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten und die Schutzeinrichtungen gem. den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zu verwenden, soweit nötig. Von der Berufsgenossenschaft vorgeschriebene Schutzkleidung ist zu tragen. Bei Unfällen ist schnellste Hilfe zu leisten. Die DSA haftet bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, sie haftet nicht für Verlust oder Diebstahl eingebrachter Sachen.

§ 11 Sonstiges
Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird Simmerath als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung als unwirksam erweisen oder bei Durchführung des Vertrags ergänzungsbedürftige Vertragslücken offenbar werden, so berührt dies weder die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen noch die Wirksamkeit dieses Vertrages im Ganzen. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr bereits heute, die unwirksame Bestimmung so auszulegen, zu ergänzen, umzudeuten oder zu ersetzen beziehungsweise die Vertragslücke so auszufüllen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung erfolgte, beziehungsweise die Vertragslücke gefährdete wirtschaftliche Zweck bestmöglich erreicht wird.


Stand: Januar 2023

Deutsche Sachverstaendigen Akademie